Wie stellen Sie den Antrag?

Sie können Ihren Antrag nur über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer bis 31. Oktober 2021 (Frist verlängert) stellen. Änderungsanträge können Sie ggf. bereits vor Bewilligung bzw. Teilbewilligung einreichen. Die Kosten werden bezuschusst. 

Alle Infos zum Registrierungs- und Anmeldeverfahren für prüfende Dritte finden Sie hier.

Auch Soloselbständige können bei der Überbrückungshilfe III Anträge auf Fixkostenzuschüsse für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 über prüfende Dritte stellen. Alternativ können Soloselbständige im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro (bzw. bis zu 30.000 Euro als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) als Vorschuss erhalten. Die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) für Soloselbstständige können Sie über prüfende Dritte oder direkt beantragen.

Auszug aus:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html